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Pole Position mit CSRD und LkSG sichern

Was hat es eigentlich auf sich mit Nachhaltigkeit und diesen vielen Abkürzungen? CSRD, LkSG, ESRS … die großen Begriffe, die große Themen umfassen, werden gerne abgekürzt. Wir möchten Ihnen eine andere Form der Abkürzung vorstellen, um beide Themen besser in Ihrem Unternehmen zu implementieren: Parallelen bei der Corporate Sustainability Reporting Directive (EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung) und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

 

Umfangreichere Sorgfaltspflichten für mehr Unternehmen: An der Schnittstelle zwischen Transparenz, Taxonomie und Nachhaltigkeit wird die Umsetzung der CSRD eine Verschärfung des LkSG bedeuten.

 

Die Parallelen der CSRD und des LkSG schaffen nutzbare Synergien für Ihr Unternehmen. Die Ressourcen in mittelständischen Unternehmen sind begrenzt und die Bearbeitung beider Themenkomplexe zugleich spart Zeit, Personal und vor allem eins: Nerven.

 

Mit jeder erfüllten Richtlinie sichern Sie sich Vorsprünge gegenüber den Marktbegleitenden und platzieren sich auf der Pole Position.

Einen Schritt zurück

Die CSRD verpflichtet Unternehmen dazu, über ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen einen Bericht abzulegen. Sie bildet einen regulatorischen Rahmen, um die nachhaltige Wirtschaftsweise zu implementieren und nachhaltige Geschäftstätigkeiten messbar zu machen.

Mit dem LkSG wird die unternehmerische Verantwortung bezüglich der Einhaltung von Menschen- und Umweltrechten in den Lieferketten geregelt. Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten ist bei der Erfüllung ein Marathon und kein Sprint für mittelständische Unternehmen.

Wie auch die CSRD fordert das LkSG einen Bericht über Risikoanalysen und die Implementierung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen. Die Vorgaben der CSRD, umgesetzt durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), sind umfangreicher, aber dennoch gibt es nutzbare Synergien, um den Berichtsaufwand zu minimieren. Es besteht kein direkter Bezug zwischen den beiden Richtlinien, aber große inhaltliche Übereinstimmungen.

LkSG steht unter Prüfpflicht

Für die Kontrolle des LkSG ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn bei Frankfurt am Main verantwortlich. Die Bundesoberbehörde gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz; es übt auch Aufgaben für andere Bundesministerien aus.

BAFA kontrolliert die Unternehmensberichte und geht eingereichten Beschwerden nach. Stellt das Bundesamt Versäumnisse oder Verstöße fest, kann es Bußgelder verhängen oder Unternehmen von der öffentlichen Beschaffung ausschließen.

Die CSRD wird von Wirtschaftsprüfern im Rahmen der Finanzprüfung kontrolliert. Die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung hat es sich zum Ziel gesetzt, die Transparenz und Glaubwürdigkeit der Angaben zu überprüfen. Die Anforderungen an die Prüfung werden in Prüfungsstandards festgelegt.

Der Vergleich zwischen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Daten abgleichen

Parallelen lassen sich durch einen Abgleich der Berichtsanforderungen erkennen. Die Informationen, die Sie durch die Erfassung der Sorgfaltspflichten gewonnen haben, können auch zur Erfüllung weiterer Berichtspflichten genutzt werden. Das verschafft Ihnen die Pole Position bei der ESG-Integration und erfüllt stetig steigende Stakeholderansprüche.

 

Die ESRS fordern eine Berichterstattung zu Allgemeinen Angaben (ESRS 2) und bei festgestellter Wesentlichkeit zu Verschmutzung (ESRS E2), Eigene Belegschaft (ESRS S1), Beschäftigte in der Wertschöpfungskette (ESRS S2) und Betroffene Gemeinschaften (ESRS S3). Diese menschenrechts- und lieferkettenbezogenen Themen sind Inhalte, die für das LkSG-Reporting genutzt werden können. Das bietet die Möglichkeit, den unternehmerischen Nachhaltigkeitsbericht mit detaillierten Informationen zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten zu ergänzen.

Synergien im Detail

Bei genauerem Hinsehen wird deutlich, dass sich besonders bei der Beschreibung von Prozessen und Strukturen der Unternehmensführungen Synergien auftun. Beide Themenbereiche sind sowohl im LkSG als auch im CSRD gefordert.

Gleichzeitig können die ESRS-Standards als Orientierungshilfe für den LkSG-Bericht dienen. Sie liefern Ihnen Hinweise, worüber und wie zu berichten ist. Die detaillierten Erwartungen an die Vollständigkeit der Angaben können auf das LkSG übertragen werden.

Überlappungen beim Reporting

Die Berichtspflichten des LkSG sind umfangreich: Die Anforderungen sind in fünf Kapitel mit 47 Fragen und mehr als 400 Antwortmöglichkeiten unterteilt. Diese Fragen lassen sich teilweise mit ESRS-Informationen beantworten.

 

Im November 2022 hat Stakeholder Reporting (eine Transformationsberatung in Hamburg und Berlin) einen Abgleich der Standardentwürfe des ESRS mit dem LkSG-Fragebogen durchgeführt und festgestellt, dass sich rund 20 Prozent der Fragen mit Textbausteinen des ESRS beantworten lassen. Darüber hinaus sind 30 Prozent teilweise vergleichbar. Das LkSG erfordert oftmals detailliertere Angaben. Rund die Hälfte der Fragen gehen über den ESRS-Standard hinaus und müssen differenzierter betrachtet werden.

 

Die Unterschiede liegen vor allem in der Detailliertheit der Angaben. Die Ergebnisse der Risikoanalyse und die Erkenntnisse über mögliche Vorkommnisse sowie die Angaben zu anvisierten Maßnahmen zur Behebung der potenziellen Missstände müssen deutlich konkreter ausformuliert werden.

Chancen in der Datenerhebung

Sie als Unternehmen erheben mit beiden Richtlinien viele Daten, die Sie so vorher noch nicht erfasst haben. Das bedeutet viel Arbeit für ein mittelständisches Unternehmen, es lassen sich aber auch Chancen realisieren: Für das eigene Unternehmen, die Verbesserung der Lieferkette oder für die Stakeholder *innen. Die Erhebung und Analyse der Daten ermöglichen eine bessere Steuerung des Unternehmens.

Kennzahlen ermöglichen es Ihnen, Prozesse zu überprüfen und die Effizienz und Effektivität zu erfassen. Neu implementierte Nachhaltigkeitsprozesse durch die gesetzlichen Regelungen schaffen ein zukunftssicheres und gesundes Unternehmen.

Beide Richtlinien setzen klare Zielvorgaben und haben hohe Ansprüche an die Unternehmen. Es gibt Unterschiede in der Bearbeitung der Richtlinien. Doch es ist deutlich, dass sich eine integrierte Herangehensweise an die Themenkomplexe CSRD und LkSG lohnt. Nutzen Sie die Synergien in Ihrem mittelständischen Unternehmen, können Sie den Arbeitsaufwand reduzieren und das Verständnis für unternehmerische Nachhaltigkeit steigern.

 

Es empfiehlt sich, sich frühzeitig mit den gesetzlichen Vorgaben auseinanderzusetzen, um die Wechselwirkungen voll auszuschöpfen. Mit Zeit lassen sich die Informationsanforderungen bewältigen und die notwendigen Anpassungen im Nachhaltigkeitsmanagement realisieren.