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CSRD: Auf der Welle reiten oder untergehen?

Die Berichterstattungspflicht wird offiziell. Anstatt 12.000 müssen künftig knapp 50.000 Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Um sich nicht von der Welle überrollen zu lassen, ist eine gute Vorbereitung wichtig. Wie 432Hz dabei helfen kann, erfahren Sie hier.

Ebbe und Flut warten auf kein Unternehmen

 

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) schlägt in der mittelständischen Unternehmenswelt hohe Wellen. Die meisten Unternehmer haben schon davon gehört und wissen, dass etwas auf sie zukommt, aber noch nicht genau, was. Damit die Welle Unternehmen nicht mitreißt, gilt es, sich auf die CSRD vorzubereiten. Doch was ist die CSRD?

  • 2022

    Veröffentlichung der Richtlinie

  • 2023

    Veröffentlichung Set 1 der ESRS

  • 2024

    Unternehmen, die bereits der SFRD unterliegen: Datenerhebung für 2024 beginnen

  • 2024

    Verabschiedung Set 2 der ESRS

  • 2025

    Unternehmen, die derzeit nicht der NFRD unterliegen: Datenerhebung für 2025 beginnen

  • 2026

    Börsennotierte KMU, Kreditinstitute sowie Versicherungsunternehmen: Datenerhebung für 2026 beginnen

  • 2028

    Unternehmen mit Mutterunternehmen in Drittstaaten: Datenerhebung für 2028 beginnen

NFRD wird abgelöst

Die CSRD ist die direkte Weiterentwicklung der Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Die große Schwester CSRD soll schaffen, was der kleinen Schwester NFRD nicht vollständig gelungen ist: Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird auf eine Stufe mit der Finanzberichterstattung gestellt.

Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der NFRD fielen, mussten jährlich einen nicht-finanziellen Bericht über ihre ESG-Leistungen erbringen. Ziel war es, diese zu bewerten und Unternehmen zu ermutigen, einen nachhaltigen Geschäftsansatz zu entwickeln. Die Richtlinie umfasste knapp 12 000 Unternehmen in der EU. Davon betroffen waren große Unternehmen sowie Unternehmen öffentlichen Interesses, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllten.

Berichtet wurde über das Geschäftsmodell des Unternehmens, Maßnahmen im Bereich des ESG, Ergebnisse dieser Strategien und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren, die für den jeweiligen Sektor relevant sind.

2017 veröffentliche die EU diese Richtlinien, seit 2019 sind diese erweitert und enthalten klimabezogene Informationen im nicht finanziellen Bericht. Diese EU-Richtlinien sind nicht verpflichtend, Unternehmen konnten zudem entscheiden, ob sie internationale, europäische oder nationale Leitlinien nutzen.

Es hat sich gezeigt, dass die von den Unternehmen publizierten Angaben nicht ausreichen. So fehlen in der Berichterstattung häufig Informationen, die für Anleger und andere Stakeholder relevant sind. Oft sind die Angaben zwischen den Unternehmen kaum vergleichbar und Nutzer sind sich unsicher, inwieweit sie sich darauf verlassen können. Aus diesem Grund wird die NFRD von der CSRD abgelöst.

Die zentralen Änderungen der CSRD

Die CSRD soll sicherstellen, dass Unternehmen verlässliche und vergleichbare Nachhaltigkeitsinformationen erfassen. Stakeholder nutzen die Berichterstattung zur Bewertung von nicht finanziellen Leistungen. Das sorgt für Transparenz und fördert nachhaltige Investitionen und Technologien. Auf die betroffenen Unternehmen kommen zahlreiche Änderungen zu.

Welche Wellen kommen auf Sie zu?

Erweiterte, vereinheitlichte Berichtspflicht

Erweiterte, vereinheitlichte Berichtspflicht: Künftig müssen Unternehmen umfassender und nach einheitlichem Standard berichten. Durch eine stärkere Quantifizierung der Berichtsinhalte sollen außerdem die Messbarkeit und Vergleichbarkeit der Angaben gesteigert werden. Erste Entwürfe der noch durch die EU-Kommission zu erlassenden Standards werden aktuell durch EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group)

Neues Verständnis von Wesentlichkeit

Die CSRD verankert die sogenannte doppelte Wesentlichkeit. Demnach sind Unternehmen verpflichtet, sowohl über die Auswirkungen des eigenen Geschäftsbetriebs als auch über die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen zu berichten.

Externe Prüfung

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung muss künftig ebenso wie die Finanzberichterstattung extern geprüft werden. Hierfür legt die EU-Kommission Prüfstandards fest. Weiterhin wird die Prüfungstiefe schrittweise erweitert. Im ersten Schritt findet eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit statt, danach wird auf eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit umgestiegen.

Teil des Lageberichts

Die Nachhaltigkeitsinformationen sollen künftig verpflichtender Teil des Lageberichts sein. Das kennzeichnet den hohen Stellenwert der Berichterstattung, sodass diese schrittweise auf denselben Stellenwert wie die klassische finanzielle Berichterstattung gehoben wird.

Einheitliches elektronisches Berichtsformat

Orientiert an den Bestimmungen für kapitalmarktorientierte Unternehmen, wird das sogenannte European Single Electronic Format (ESEF) auch für die Nachhaltigkeitsberichterstattung Pflicht. Dieses Format ist für Menschen und Maschine gleichermaßen lesbar. Dazu plant die Europäische Kommission die Veröffentlichung einer eigenen XBRL-Taxonomie.

Doppelte Wesentlichkeit ist Ihr Surfbrett

Die doppelte Wesentlichkeit ist ein Konzept der Wesentlichkeitsbestimmung, bei dem der Fokus von der Finanzberichterstattung abgerückt wird. So ist bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung neben der bekannten und praktizierten Outside-In-Perspektive (finanzielle Wesentlichkeit) eine Inside-Out-Perspektive (ökologische und soziale Wesentlichkeit) einzunehmen.

 

Deutlich ist das Umdenken in der Berichterstattungspraxis. Mithilfe der Inside-Out Perspektive ermitteln Unternehmen, welche tatsächlichen und potenziellen positiven und negativen Auswirkungen ihr unternehmerisches Handeln auf verschiedene Nachhaltigkeitsthemen hat. Die Outside-In-Perspektive betrachtet Chancen und Risiken von Nachhaltigkeitsthemen für die finanzielle Lage eines Unternehmens und die Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells.

 

Die Definition der wesentlichen Themen ist ein umfassender Prozess, der immer beide Perspektiven miteinbeziehen muss. Erweist sich ein Thema als wesentlich, ist darüber in Einklang mit dem jeweiligen themenspezifischen ESRS-Standard zu den dort vorgeschriebenen Inhalten zu berichten.

Wie zu berichten ist

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) konkretisieren die Inhalte der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Entwicklung erfolgt durch die EFRAG, eine von der EU-Kommission in Auftrag gegebene European Financial Reporting Advisory Group. Orientiert wird sich an bestehenden Rahmenwerken wie GRI (Global Reporting Initiative) und TCFD (Task Force on Climate-Related Financial Disclosures).

Am 31. Juli wurden die ersten zwölf Standards verabschiedet. Diese umfassen zwei übergreifende Standards und zehn spezifische Standards für die Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Diese gelten sektorunabhängig. Sie beinhalten zusammen 84 Offenlegungsanforderungen mit insgesamt 1 144 quantitativen und qualitativen Einzelinformationen, welche in einem ersten Schritt von den Unternehmen zu ermitteln sind.

Nur Unternehmen, die von allen Aspekten betroffen sind, sind auch verpflichtet, darüber zu berichten. Es gibt Abstufungen der Menge von quantitativen und qualitativen Informationen, die verlangt werden. 2024 ist mit den Entwürfen für sektorspezifische Standards zu rechnen.

In der CSRD werden vier Gruppen von betroffenen Unternehmen festgelegt.

Mittelstand in der Pflicht

Die CSRD erhöht den Druck auf Unternehmen, um unternehmerische Nachhaltigkeit in der Breite zu etablieren. Die Welle kommt schneller auf den Mittelstand zu, als es diesem lieb sein dürfte und wird mehr Unternehmen überrollen, als gerade bewusst ist.

 

Die Anzahl der betroffenen Unternehmen steigt EU-weit von knapp 12.000 Unternehmen auf etwa 50.000. Aufgrund der vielfachen Anzahl von berichterstattungspflichten Unternehmen und der gestiegenen Anforderungen ist es wichtig, sich nicht überrollen zu lassen, sondern auf der Welle zu reiten und sich vorzubereiten. Mit einer Nachhaltigkeitsstrategie und einem Nachhaltigkeitsmanagement ist ein Fundament geschaffen, auf dem die Nachhaltigkeitsberichterstattung aufbauen kann, die ab 2025 auf den Mittelstand zukommt.

 

432Hz hilft Ihnen dabei, das Thema strukturiert und gezielt anzugehen.