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Whistleblower *innen: Die Geister, die ich rief

Whistleblower *innen werden im unternehmerischen Kontext immer wichtiger, um Informationen zu gesetzeswidrigem oder unmoralischem Handeln zu veröffentlichen. Es sind Informierende, die dafür sorgen, dass Unternehmen und Gesellschaft moralischer agieren, indem sie Missstände wie zum Beispiel finanzielles Fehlverhalten oder Diskriminierung melden.

Die Grundlage des Gesetzes stammt aus einer europäischen Richtlinie. Nach einem längeren Gesetzgebungsprozess ist die überfällige Umsetzung der sogenannten „Whistleblower-Richtlinie“ in deutsches Recht erfolgt: das Hinweisgeberschutzgesetz. Dieses gilt seit dem 2. Juli 2023.

 

Ziel der Richtlinie ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. Das Gesetz verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen (Whistleblowern) und verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.

 

Whistleblower sind durch das Gesetz nun in der Lage, Informationen zu Verstößen zu liefern, ohne dafür rechtlich und persönlich belangt zu werden. Missstände im Unternehmen können durch eine gute Compliance-Struktur verhindert werden. Wenn diese markante Mängel aufzeigt, haben Stakeholder die Möglichkeit sich zu diesen zu äußern. Sie sind hilfreichen Geister, die man selbst gerufen hat.

 

 

Es ist wichtig, ein Vertrauensverhältnis zu den eigenen Beschäftigten aufzubauen und Abläufe zu gestalten, die Verstöße verhindern. So werden keine Geister gerufen, die auf Missstände aufmerksam machen müssen.

 

Relevanz der Gesetzgebung

Whistleblowing ist nicht gleich Whistleblowing – es gibt zwei Stufen. Internes Whistleblowing liegt vor, wenn jemand innerhalb eines Unternehmens eine Meldung macht. Zu diesem Zweck müssen Unternehmen interne Kommunikationskanäle bereitstellen.

Externes Whistleblowing liegt dann vor, wenn die Person mit Informationen zu Missständen direkt an die Öffentlichkeit geht. Sie wendet sich entweder an die Medien, die Polizei oder kommuniziert über Social Media.

Um zu verhindern, dass direkt zu externen Methoden gegriffen wird, ist eine interne Meldestelle von Bedeutsamkeit. Whistleblower *innen entscheiden sich vor allem dann, an die Öffentlichkeit zu gehen, wenn das Vertrauen in das eigene Unternehmen nicht vorhanden ist oder sie versucht haben, sich schon intern zu äußern und sich dies als erfolglos herausgestellt hat.

Beschäftigte geraten in einen Konflikt, wenn Sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis von Rechtsverstößen erlangen. Müssen Sie den Konflikt melden oder widerspricht das der Loyalität dem Arbeitgebenden gegenüber? Zudem keimen Ängste vor negativen Folgen auf. Dem soll das Gesetz entgegenwirken: Wer Verstöße meldet, soll keine beruflichen Konsequenzen befürchten müssen.

Wen umfasst die Richtlinie?

Grundsätzlich ist zu sagen, dass das Hinweisgeberschutzgesetz alle Beschäftigten schützt. Dazu gehören in der Privatwirtschaft insbesondere Arbeitnehmende und Auszubildende. Im öffentlichen Bereich zählen dazu auch Beamt *innen, Richter *innen oder Soldat *innen.

Spätestens seit Fällen wie dem von Chelsea Manning oder Edward Snowden ist die Relevanz einer solchen Richtlinie allen bewusst. In vielen Unternehmen handelt es sich nicht um Enthüllungen dieser Größenordnung, dennoch muss den Beschäftigten eine Plattform geboten werden.

Ouija-Bretter für Unternehmen

Ouija-Bretter dienen der Kommunikation mit Geistern, Unternehmen haben verschiedene Möglichkeiten, mit ihren Geistern zu kommunizieren. Wie auch zwischen dem internen und externen Whistleblowing unterschieden wird, gibt es interne und externe Meldestellen. Interne Meldestellen sind vom Unternehmen selbst eingerichtete Kommunikationskanäle, an die sich Hinweisgebende wenden können.

Externe Meldestellen stehen grundsätzlich allen Whistleblowern offen und werden vom Bund oder den Ländern betrieben. Auf Bundesebene hat das Bundesamt für Justiz eine solche Meldestelle eingerichtet.

Davon abgesehen ist die „Offenlegung von Informationen“ laut Hinweisgeberschutzgesetz legitim. Das bedeutet eine Veröffentlichung von Informationen z.B. über die Presse. Das ist aber nur als „letztes Mittel“ in Ausnahmefällen erlaubt, wenn nach einer externen Meldung keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen wurden oder der Verdacht besteht, dass andernfalls unumkehrbare Schäden entstehen.

Die Zählung der Beschäftigten erfolgt nach Köpfen, Teilzeitbeschäftigte, Minijobber etc werden gleichberechtigt mitgezählt.

Alle Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten sind verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. Für bestimmte Unternehmen der Finanzbranche (Wertpapierdienstleister oder Kapitalverwaltungsgesellschaften) sind zu einer Einrichtung verpflichtet, auch wenn sie unter 50 Angestellte haben. Privatrechtliche Arbeitgeber mit 50 bis 249 Mitarbeitenden können sich zusammentun und eine gemeinsame Meldestelle einrichten.

Die Meldestellen müssen mündliche und schriftliche Meldungen ermöglichen sowie auf Wunsch der Whistleblower *innen persönliche Gespräche terminieren. Ausdrücklich ist festgelegt, dass es keine Verpflichtung zur anonymen Meldung gibt.

 

Das Gesetz sieht also vor, keine gesichtslosen Geister zu kreieren, sondern lösungsorientiert und transparent zu arbeiten ohne Repressalien für den Hinweisgebenden. Natürlich können anonyme Meldungen bearbeitet und auf freiwilliger Basis eingerichtet werden.

Welche Unternehmen müssen einen Kommunikationskanal einrichten?

Die gesetzlichen Vorgaben lassen sich in drei Bereiche unterteilen, kleine Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigen sind von der Pflicht ausgenommen.

  • Ab 250 Mitarbeitenden

    Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitenden müssen die Vorgaben bis zum 2. Juli 2023 umgesetzt haben. Sanktionen treten ab dem 1. Dezember 2023 in Kraft.

  • Bestimmte Maßnahmen

    Unternehmen in bestimmten Branchen (z.B. Finanzdienstleistungs- oder Versicherungsunternehmen) sind unabhängig von der Zahl der Beschäftigten verpflichtet.

  • Bis 250 Mitarbeitende

    Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden haben bis zum 17. Dezember 2023 Zeit, das Gesetz zu implementieren. Zudem dürfen diese Unternehmen Ressourcen teilen und eine gemeinsame Meldestelle einrichten.

Was gehört dazu – und was nicht?

Klar abzugrenzen ist Whistleblowing von einer reinen Beschwerde über den Arbeitgebenden oder den Arbeitsplatz. Das ist persönliches Interesse und hat keine weiteren Auswirkungen auf die Gesellschaft. Whistleblowing bezieht sich explizit auf ernsthaftere und weitreichendere Aktivitäten, die gesetzlich verboten sind.

Bei den Verstößen, die gemeldet werden können, handelt es sich unter anderem um Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Konkrete Beispiele hierfür sind:

Icon zeigt zwei Menschen hintereinander.

1.

Korruption

Icon zeigt drei Menschen unter einem Herz.

2.

Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz

Icon zeigt eine Waage im Gleichgewicht an.

3.

Gesetzesvorstöße und Straftaten

Icon zeigt einen Mann, Frau und Kind.

4.

Menschenrechtsverletzungen

Icon zeigt Geldscheine.

5.

Bestechlichkeit bzw. Bestechung

Icon zeigt durchgestrichene Ebenen an.

6.

Missstände oder Missmanagement

Icon zeigt einen Kopf mit Zahnrad.

7.

Insiderhandel

Icon zeigt ein Buch.

8.

Missbrauch von Daten

Ein dunkler Dachboden, wo sich ein Mann mit Taschenlampe auf uns zubewegt.

Geister im Unternehmen

Wenn es dann zu dem Punkt kommt, dass sich Whistleblower *innen gemeldet haben, ist das Verfahren bei internen Meldungen genau geregelt. Die Meldestelle

  • bestätigt den Eingang einer Meldung spätestens nach sieben Tagen,
  • prüft, ob der gemeldete Verstoß in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fällt,
  • hält mit der hinweisgebenden Person Kontakt,
  • prüft die Stichhaltigkeit der eingegangenen Meldung,
  • bittet den Hinweisgeber erforderlichenfalls um weitere Informationen,
  • ergreift angemessene Folgemaßnahmen und
  • gibt dem Hinweisgeber innerhalb von drei Monaten Rückmeldung über geplante oder ergriffene Folgemaßnahmen und deren Gründe, soweit durch diese Rückmeldung die Ermittlungen oder beteiligte Personen nicht beeinträchtigt werden.

Je nach Vorwurf und Missstand kommen verschiedene Folgemaßnahmen in Betracht. Dazu gehören die Durchführung interner Untersuchungen und Kontaktaufnahme mit Betroffenen, Verweisung des Hinweisgebenden an andere zuständige Stellen, Abschließen des Verfahrens aus Mangel an Beweisen oder anderen Gründen sowie die Abgabe zwecks weiterer Untersuchungen an eine für interne Ermittlungen zuständige Einheit oder an eine zuständige Behörde.

 

Bei der Bearbeitung der Meldung gilt das Vertraulichkeitsgebot. Nicht vom Gebot geschützt werden Hinweisgebende, die mit Vorsatz falsche Informationen liefern.

Mit den Geistern Frieden finden

Wenn Sie verhindern wollen, dass Geister auf den Plan treten, helfen wir Ihnen gerne, ein nachhaltiges Risikomanagement zu implementieren und Compliance-Vorgaben zu erfüllen. Damit schaffen Sie Vertrauen im Unternehmen, sichern sich die Loyalität der Mitarbeitenden und agieren auf einer Basis der Transparenz. Weiterhin können wir Ihnen Ansprechpartner vermitteln, die Sie bei der Umsetzung aktiv begleiten und über die Prävention hinaus Unterstützung liefern können.

 

Sie verhindern Geister, bevor sie entstehen können und schaffen Anlaufstellen zur Kommunikation. Als Unternehmer dürfen Sie Geister nicht als „Quälgeister“ sehen, sondern eher als nützliche Helferlein, die dabei unterstützen, das Unternehmen auf Kurs zu halten und den Compliance-Vorgaben zu helfen.

 

In einem Unternehmen, wo Vertrauen und Transparenz herrscht, nutzen Geister bevorzugt interne Meldestellen, da die Loyalität zum Unternehmen besteht und der Willen, das eigene Unternehmen zu verbessern.