CSDDD: Beschützer der Lieferkette
Die europäische Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) bezieht sich auf eine potenzielle Gesetzgebung der EU, die darauf abzielt, Transparenz und Verantwortlichkeit entlang der Lieferketten zu verbessern, insbesondere in Bezug auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutzstandards.
Kurz gesagt: Die CSDDD ist ein Schutz der Lieferkette und der Beteiligten in der Lieferkette. Sie sorgt dafür, dass Mindeststandards in allen Bereichen eingehalten werden und verpflichtet Unternehmen, Instrumente zu nutzen, um diese zu schützen und zu verbessern. Die EU-Kommission schätzt, dass circa 17.000 Unternehmen direkt von der CSDDD betroffen sein werden.
Wo bleibt der Beschützer *in?
Mitte Februar legte die EU-Kommission dem EU-Rat einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Sorgfaltspflicht gegenüber Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit vor. Ende Februar kam im Rat keine qualifizierte Mehrheit zur CSDDD zusammen. Damit wurde das Lieferkettengesetz erneut verschoben, da die Bedenken diverser Mitgliedsstaaten nicht ausgeräumt werden konnten.
Für die Verabschiedung sind mindestens 15 positive Stimmen der Staaten notwendig, die darüber hinaus mindestens 65 Prozent aller EU-Bürger beherbergen müssen. Neben Deutschland gehört Italien zu den stimmgewichtigsten Nationen auf Enthaltungskurs. Deutschland verfügt schon über ein Lieferkettengesetz, das europäische geht über dessen Vorgaben hinaus.
Die belgische Ratspräsidentschaft prüft nun den Stand der Dinge und das weitere Vorgehen. Damit ist offen, ob über das Vorhaben noch einmal neu verhandelt werden muss, obwohl es im Dezember eigentlich bereits einen Kompromiss zwischen Unterhändlern der beiden Institutionen gab.
Anforderungen des Schutzes
Die CSDDD zielt auf die Identifizierung, Verhinderung, Minderung und Beendigung negativer Auswirkungen in der Lieferkette ab und umfasst die folgenden Punkte:
- Berücksichtigung von Sorgfaltspflichten in der Unternehmenspolitik
- Identifizierung tatsächlicher und potenzieller Geschäftsauswirkungen
- Verhinderung und Minimierung potenziell nachteiliger Auswirkungen sowie Beendigung bereits eingetretener Menschenrechts- und Umweltauswirkungen
- Einrichtung und Aufrechterhaltung eines umfassenden Beschwerdeverfahrens
- Überwachung der Wirksamkeit von Richtlinien und Maßnahmen mittels regelmäßiger Analysen
- Jährliche Berichterstattung über den Umgang mit Sorgfaltspflichten
Im Fokus steht dabei die sogenannte „Due Dilligence“, also die Sorgfaltspflichten. Unternehmen müssen in ihrer kompletten Lieferkette:
- die negativen Auswirkungen identifizieren, bewerten, verhindern, abmildern, beenden und beheben
- in Verbesserungen investieren, Zusicherungen von Partnern suchen und kleine und mittelständische Unternehmen in ihrer Kette unterstützen.
- sinnvoll mit denjenigen zusammenarbeiten, die von ihren Geschäften betroffen sind, Beschwerdeverfahren einführen und regelmäßig die Wirksamkeit ihrer Sorgfaltspflichten überwachen.
Wie werde ich zum Beschützer *in?
Prinzipiell lohnt es sich immer, die eigene Lieferkette im Blick zu haben und diese zu beschützen, unabhängig davon, ob Sie vom deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) oder von der europäischen Lieferkettenrichtlinie betroffen sind. Die Vorgaben der CSDDD sind jedoch deutlich enger gesteckt und machen Sie in kürzerer Zeit zum Beschützer *in als Ihnen vielleicht lieb ist. Gute Vorbereitung ist der Schlüssel.
Die CSDDD wird für Unternehmen gelten, die einer der drei folgenden Gruppen angehören:
- Große Unternehmen: EU-Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mehr als 150 Mio. € Nettoumsatz pro Jahr
- Risikosektor-Unternehmen: EU-Unternehmen in Risikosektoren, wenn sie mehr als 20 Mio. € Nettoumsatz in Risikosektoren erwirtschaften, mehr als 250 Beschäftigte haben, und 40 Mio. € Nettoumsatz pro Jahr erzielen
- Nicht-EU-Unternehmen: Unternehmen aus Drittländern, wenn sie in der EU tätig sind, in der EU einen Nettoumsatz von mehr als 150 Mio. € pro Jahr ODER in der EU einen Nettoumsatz zwischen 40 und 150 Mio. € pro Jahr und davon in Risikobereichen weltweit einen Nettoumsatz von mehr als 20 Mio. € pro Jahr erzielen
Risikosektoren sind die Textilindustrie, die Land- und Forstwirtschaft, die Fischerei, die Lebensmittelindustrie, die Chemie und der Abbau von Bodenschätzen.
Der Geltungsbereich des Entwurfs umfasst den eigenen Betrieb, die Tochtergesellschaften und die gesamte Wertschöpfungskette. Es sind also alle direkten und indirekten Geschäftsbeziehungen betroffen. Nach Angaben des Rates für nachhaltige Entwicklung werden rund 17.000 Unternehmen von der CSDDD betroffen sein, davon rund 9.400 in Gruppe 1, 3.400 in Gruppe 2 und 4.000 in Gruppe 3.
Investition in die eigene Sicherheit
Die Umsetzung der europäischen Lieferkettenrichtlinie ist eine Investition in die eigene Sicherheit und verhindert Sanktionen.
Für Verstöße gegen das nationale Recht sollen die Mitgliedstaaten Strafen und andere Sanktionen vorsehen. Die Geldstrafen sind anhand des globalen Nettoumsatzes zu berechnen. Sie sollen bis zu 5 % des weltweiten Nettoumsatzes betragen.
Außerdem sieht die vorläufige Einigung bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung der Sorgfaltspflichten eine zivilrechtliche Haftung der Unternehmen und eine vollständige Entschädigung der betroffenen Personen vor. Das Unternehmen soll jedoch nach dem jüngsten Kompromiss nicht haften, wenn der Schaden ausschließlich durch Geschäftspartner *innen in der Aktivitätenkette des Unternehmens verursacht wurde. Die Verjährungsfrist soll nicht kürzer als fünf Jahre sein.
Auswirkungen und Chancen
Die potenzielle Einführung einer europäischen Lieferkettenrichtlinie hat erhebliche Auswirkungen auf mittelständische Unternehmen, die direkt oder durch indirekte Geschäftsbeziehungen betroffen sind.
Erhöhte Compliance-Kosten
Mittelständische Unternehmen müssen zusätzliche Ressourcen und Investitionen in die Überwachung und Einhaltung der Lieferkettenrichtlinie investieren.
Notwendigkeit von Transparenz und Dokumentation
Unternehmen müssen ihre Lieferketten transparenter gestalten und umfassendere Informationen über ihre Lieferant *innen und Geschäftspartner *innen offenlegen.
Risikomanagement und Haftung
Mittelständische Unternehmen können einem höheren Risiko für Haftungsansprüche und Reputationsrisiken ausgesetzt sein, wenn Verstöße gegen Menschenrechte oder Umweltschutzstandards in ihrer Lieferkette festgestellt werden.
Wettbewerbsfähigkeit und Marktzugang
Unternehmen, die nicht in der Lage sind, die Anforderungen der Lieferkettenrichtlinie zu erfüllen, können Schwierigkeiten haben, den Marktzugang zu bestimmten Branchen oder Regionen zu erhalten.
Mögliche Chancen für Innovation und Differenzierung
Die Umsetzung einer Lieferkettenrichtlinie könnte mittelständischen Unternehmen auch die Möglichkeit bieten, sich als Vorreiter *in in Sachen Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung zu positionieren.
So schütze ich (meine) Lieferketten
Die Umsetzung der CSDDD basiert auf den Grundanforderungen, die diese an Unternehmen stellt und ist als sich jährlich wiederholender Prozess zu verstehen.
Von der ersten Erstellung der Richtlinie über die Identifizierung der Auswirkungen und der Implementation von Maßnahmen bis hin zur Überwachung und Kommunikation handelt es sich um einen komplexen Prozess, der in Unternehmen Zeit, Geld und Arbeitskräfte binden wird. Dabei wird externes Knowhow zum Trumpf für viele Unternehmen.
Ziele der CSDDD
Die Ziele der europäischen Lieferkettenrichtlinie sind unter anderem:
1.
Förderung von Menschenrechten und Arbeitsstandards: Die Richtlinie zielt darauf ab, die Einhaltung von Menschenrechten und Arbeitsstandards entlang der gesamten Lieferkette zu fördern, insbesondere in Bezug auf Arbeitssicherheit, faire Löhne und Arbeitsbedingungen.
2.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit: Ein weiteres Ziel ist die Förderung umweltfreundlicher Geschäftspraktiken und die Minimierung negativer Umweltauswirkungen entlang der Lieferkette. Das umfasst den Schutz natürlicher Ressourcen, die Reduzierung von Treibhausgasemissionen und die Vermeidung von Umweltverschmutzung.
3.
Transparenz und Verantwortlichkeit: Die Richtlinie zielt darauf ab, die Transparenz entlang der Lieferkette zu verbessern und Unternehmen zur Offenlegung von Informationen über ihre Lieferant *innen und Geschäftspartner *innen zu verpflichten. Das trägt dazu bei, die Verantwortlichkeit für Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltstandards zu stärken.
4.
Bekämpfung von Zwangsarbeit und Kinderarbeit: Ein weiteres Ziel ist die Bekämpfung von Zwangsarbeit, Kinderarbeit und anderen Formen der Ausbeutung in der Lieferkette. Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen dazu, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass solche Praktiken nicht in ihrer Lieferkette vorkommen.
5.
Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und des Vertrauens der Verbraucher *innen: Durch die Förderung ethischer und nachhaltiger Geschäftspraktiken trägt die Richtlinie dazu bei, das Vertrauen der Verbraucher *innen in Produkte und Marken zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen auf internationaler Ebene zu verbessern.
Beschützer *in dringend gesucht
Vielfach stellt sich die Frage nach dem Sinn einer weiteren Gesetzgebung zur Lieferkette. Berichte der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie des Auswärtigen Amts zeigen, dass noch heute viele Herausforderungen die globalen Lieferketten plagen.
Das ILO berichtet über moderne Sklaverei: Im Jahr 2021 waren täglich 27,6 Millionen Menschen von Zwangsarbeit betroffen. Mehr als 3,3 Millionen aller Menschen in Zwangsarbeit waren Kinder. Erschreckenderweise ist die Zahl der Menschen in Zwangsarbeit zwischen 2016 und 2021 sogar um 2,7 Millionen gestiegen.
Gleichzeitig hielten laut Auswärtigem Amt im Jahr 2020 weniger als 20 % der in Deutschland ansässigen Unternehmen die Sorgfaltspflichten für Unternehmen ein.
Dies zeigt die Dringlichkeit einer rechtsverbindlichen EU-weiten Gesetzgebung zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht. Um die Herausforderungen dieser Zeit zu überwinden, müssen Unternehmen und Institute zusammenarbeiten sowie die Chancen nutzen, die Sorgfaltspflichten bieten.
Unterschied zur deutschen Gesetzesgrundlage
In Deutschland gibt es seit 2023 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Die EU-Version stellt dazu eine Erweiterung vor und umfasst mehr Bestandteile der Lieferkette, um ganzheitlich eine Veränderung zu bewirken.
Das LkSG bezieht zum größten Teil nur vorgelagerte Aktivitäten in der Wertschöpfungskette ein, die CSDDD umfasst die komplette Lieferkette und bezieht zusätzlich die kompletten nachgelagerten Aktivitäten mit ein. Damit wird der deutsche Fokus Zuliefernden auf die gesamten negativen Auswirkungen erweitert.
Wenn auch Sie ihre Lieferkette, ihr Unternehmen und ihren Ruf schützen wollen, können wir Ihnen dabei helfen, Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette einzuhalten und somit nicht nur Compliance zu erreichen, sondern auch vorbereitet zu sein auf neue gesetzliche Grundlagen.
Die europäische Lieferkettenrichtlinie mag zurzeit noch auf keine Einigung stoßen, unbestritten ist jedoch, dass es irgendeine Form von gesetzlicher Regulierung auf EU-Ebene geben wird. Damit Sie diese nicht kalt erwischt, beraten wir Sie gerne.